Mitmachen und unterstützen – Mehrsprachigkeit ist klasse!
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Mitmachen und unterstützen
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Mehrsprachigkeit fördern

Sie sprechen Kurdisch, Polnisch, Arabisch, Türkisch, Dari, Tigrinya, Spanisch, Tschetschenisch, Vietnamesisch, Russisch, …
…und wollen es Kindern beibringen?
Sie sind ein Verein, der Menschen verbindet und wünschen sich Unterstützung für Ihre Angebote?
Wenn auch Sie Mehrsprachigkeit fördern wollen, dann melden Sie sich bei uns!

Die Kurse sind für die Kinder ein freiwilliges Angebot und sie finden nach der Schule am Nachmittag statt. Deswegen ist es uns wichtig, dass die Kinder in einer motivierenden Umgebung spielerisch und ohne Druck lernen können. Es gibt keine Tests oder Prüfungen. Basteln, Lieder singen, tanzen oder ähnliches können in einzelnen Unterrichtseinheiten auch Inhalte sein; die Sprachförderung steht aber im Vordergrund.

Nachweis über pädagogische Vor- oder Fachkenntnisse, z.B.
– Pädagogische Studienabschlüsse/Berufsabschlüsse (bei Abschlüssen im Ausland: beglaubigte Übersetzung)
– Nachweise über Sprachlehrerfahrung (z.B. Bestätigung der Schulen/Einrichtungen mit Angabe des Zeitraums und Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden)

 

Wenn Sie keine pädagogische Ausbildung haben, sind 50UE Sprachlehrerfahrung die Mindestvoraussetzung, um als Dozent:in bei „Mehrsprachigkeit ist klasse!“ unterrichten zu können.

 

Nachweis über Sprachniveau Deutsch (Zertifikat von Prüfung oder Sprachkurs, mindestens B1)
Der Nachweis ist nicht erforderlich bei einem deutschen Schulabschluss oder einem deutschsprachigen Hochschulabschluss in einem deutschsprachigen Land.

Lehrerfahrung ohne päd. Ausbildung: 25€
Päd. Ausbildung im Herkunftsland: 30€
In Dtl. Anerkannte pädagogische Ausbildung/ Hochschulabschluss: 35€

Wenn Sie bei uns Dozent:in werden, bekommen Sie einen Honorarvertrag. Damit sind Sie selbstständige Honorarkraft. Als Selbstständige:r müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden, bevor Sie die Arbeit aufnehmen. Außerdem müssen Sie ggf. Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Wir können Ihnen zu dem Thema keine rechtssichere Auskunft geben, das kann nur eine Rechtsberatung oder das Finanzamt. Weitere allgemeine Informationen finden Sie z.B. unter:

https://www.dafdaz-lehrkraefte.de/service/rechtliche-tipps/

https://www.gew.de/weiterbildung/freie-lehrkraefte/

https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Weiterbildung/Honorarlehrkraefte/2020-04-Ratgeber-selbststaendige-Lehrkraefte-A5-web.pdf

Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II (Bürgergeld, auch „Hartz VI genannt) beziehen, dann müssen Sie Ihre:n Sachbearbeiter:in sofort darüber informieren, wenn Sie eine Arbeit anfangen. Ob und wie genau das Honorar angerechnet wird, können wir Ihnen nicht verbindlich sagen. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrer oder Ihrem Sachbearbeiter:in.
Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie z.B. hier:

www.hartz.org#Was_gilt_als_Einkommen_und_wird_angerechnet

Hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf

In Ihrem Verein gibt es Familien, die sich einen Kurs wünschen? Oder Sie haben einen Raum, in dem ein Kurs stattfinden kann?
Melden Sie sich bei uns! Gemeinsam können wir prüfen, ob wir auch bei Ihnen einen Kurs anbieten können.

Lilian Maia-Schusser

pädagogische Mitarbeiterin

Tel.: +49(0)160 7541300

Christin Bonewitz

pädagogische Mitarbeiterin

Tel.: +49 (0)1739111001

Unsere Workshops für MIK-Dozent:innen